Hast Du schon einmal etwas vom Qualifizierungschancengesetz gehört? Die Arbeitswelt wandelt sich grundlegend und das Qualifizierungschancengesetz soll diesen Wandel aktiv gestalten. Das Gesetz regelt die Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmende, da die berufliche Weiterbildung einer der stärksten Hebel für berufliche Entwicklung sowie die Zukunftssicherheit von Unternehmen darstellt.
Die Agentur für Arbeit übernimmt auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig (je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße) die Weiterbildungskosten und erstattet Arbeitgebern bis zu 100% der Gehaltskosten.

Besonders in der Hotellerie und Gastronomie, wo Fachkräfte Verantwortung für Qualität, Wirtschaftlichkeit und Gästeerlebnis tragen, sind spezialisierte Qualifikationen ein klarer Wettbewerbsvorteil. Die DHA bietet hierfür ideale Bedingungen: staatlich zugelassene Lehrgänge, moderne digitale Lernformate, hohe Flexibilität und starke Praxisnähe. Die Teilnehmenden können sich berufsbegleitend weiterentwickeln, ohne ihre Tätigkeit aufzugeben – und erwerben gleichzeitig anerkanntes, zukunftsrelevantes Know-how für echte Karriereperspektiven.
Worauf wartest Du? Informier Dich gerne bei unserem Förderteam über konkrete Fördermöglichkeiten für Dich als Arbeitnehmer oder -geber: foerderung@dha-akademie.de oder einfach telefonisch unter 0221 – 42 29 29 50.
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